Geflügelpest: Meldung von Nutztieren
Nach der Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Wittenberg ist das Veterinäramt darauf angewiesen, einen möglichst aktuellen Überblick über die Tierbestandszahlen vor allem bei privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen zu haben.Das Bürgertelefon für Fragen rund um das Thema Geflügelpest im Landkreis Wittenberg bleibt bis mindestens Freitag (4. April 2025) zwischen 8 und 20 Uhr besetzt. Hier können Sie ebenfalls die Angaben zu ihrem Geflügelbestand telefonisch durchgeben.
Wenn uns fehlerhafte Angaben zu einer Geflügelhaltung gemacht werden, dann ist das kein Kavaliersdelikt, sondern zieht mögliche weitreichende Konsequenzen nach sich. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht und zieht damit ein Bußgeld nach sich, sondern löst im Falle einer Ansteckung auch Schadensersatzansprüche aus. Nehmen Sie die Schutzmaßnahmen, die jetzt angeordnet sind, bitte nicht auf die leichte Schulter. Verschweigen von Geflügel lohnt sich also nicht. Alles, was jetzt getan wird, um weitere Ansteckungen zu verhindern vermindert das Leiden von Tieren und vermeidet in letzter Konsequenz auch wirtschaftliche Schäden.
Was wird benötigt?
- Registriernummer falls vorhanden (optional)