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Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese/n grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (gemeint ist hier die Einladung von Teilnehmern oder der Aufruf mit unterschiedlichen Medien) bei der zuständigen Versammlungsbehörde anmelden.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen beinhalten, wie:

  • Name und Zustell-Anschrift des Veranstalters,
  • Name des Versammlungsleiters,
  • Art und Gegenstand der Versammlung,
  • Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
  • beabsichtigter Einsatz von Ordnern

darüber hinaus soll benannt sein:

  • die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die
  • Art der Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.).

Insbesondere bei Versammlungen, die besonders brisante Themen beinhalten oder an denen eine größere Anzahl von Personen teilnimmt oder die den Straßenverkehr erheblich beeinträchtigen, werden im Vorfeld mit den Anmeldern und den Versammlungsleitern Kooperationsgespräche durchgeführt. Dabei wird der Ablauf der Versammlung besprochen. Die Gespräche dienen dazu, den Schutz der Versammlung zu gewährleisten und eventuelle Gefahren (zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) auszuschließen. Im Rahmen dieser Kooperationsgespräche können auch Beschränkungen besprochen werden. Sinnvoll ist es daher, dass daran neben dem Veranstalter auch der Versammlungsleiter teilnimmt.

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  • Ablaufplan (optional)

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