Baumfällgenehmigung/Fällantrag

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Beschreibung

Nach der Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg ist es verboten im Außenbereich geschützte Gehölze zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

  • alle Laub- und Nadelbäume, die in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 35 cm
  • alle Sträucher
  • freiwachsenden Hecken; Feldgehölze
  • Obstbäume auf Streuobstwiesen
  • Ersatzpflanzungen im Sinne des §§ 9 und 10 der Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg unabhängig von ihrem Entwicklungsstand

Von diesen Verboten kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden.

Gebühren

Gebührenrahmen: 13,00 Euro bis 3.500,00 Euro (nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt)

Fristen

Nach Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg ist der Antrag auf Befreiung vom Verbot ist mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen.

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