Baumfällgenehmigung/Fällantrag
Beschreibung
Nach der Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg ist es verboten im Außenbereich geschützte Gehölze zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.
- alle Laub- und Nadelbäume, die in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 35 cm
- alle Sträucher
- freiwachsenden Hecken; Feldgehölze
- Obstbäume auf Streuobstwiesen
- Ersatzpflanzungen im Sinne des §§ 9 und 10 der Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg unabhängig von ihrem Entwicklungsstand
Von diesen Verboten kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden.
Gebühren
Gebührenrahmen: 13,00 Euro bis 3.500,00 Euro (nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt)
Fristen
Nach Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg ist der Antrag auf Befreiung vom Verbot ist mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen.
Was wird benötigt?
- Fotodokumentation
- Lageplan
- Registrierung
Weiterführende Informationen
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