Kampfmittelabfrage vor Baumaßnahmen

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Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung stellen.

Im Ergebnis der Antragsprüfung kann es dann zu folgenden Ergebnissen kommen:

  • Ist keine Belastung durch Kampfmittel bekannt, wird Ihr Grundstück für die Bebauung freigegeben. Somit sind keine besonderen Maßnahmen für eine Gefahrenvorsorge erforderlich.
  • Ist eine Belastung durch Kampfmittel nicht auszuschließen, fehlen jedoch konkrete Hinweise für eine Belastung, wird Ihnen eine Suche nach Kampfmitteln zur Vorsorge empfohlen. Zudem sollten alle Erdbaumaßnahmen, die Sie ergreifen, mit besonderer Vorsicht geschehen. Weiterhin sollten die Verbauachsen sondiert oder der Erdaushub vorsorglich beobachtet werden.
  • Ist eine Belastung durch Kampfmittel bekannt oder durch Nachweise belegt, ist eine Suche nach Kampfmitteln unbedingt erforderlich. Sie erhalten eine entsprechende Auflage, dass Sie die Maßnahmen der Kampfmittelbeseitigung vor Bauantritt oder auch baubegleitend dulden müssen.

Hinweis: Es können Gebühren anfallen.

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