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Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese/n grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anmelden.
Hier finden Sie verschiedene Onlinedienste der Waffenbehörde. Momentan verfügbar sind: Anzeige Erwerb und Überlassung, Erstantrag für Gelbe und Grüne WBK sowie Erteilung Kleiner Waffenschein.