Verdienstausfall für selbstständig arbeitende Ehrenamtliche im Einsatz
Verdienstausfall für Ehrenamtliche im Einsatz
Das Befahren von Gewässern mit Motorbooten z.B. zum Zwecke des Angelns, ist beim Landkreis Wittenberg, untere Wasserbehörde zu beantragen.
Wenn Sie bei einem Sparziergang oder bei Arbeiten im Wald oder auf Feldern und Wiesen ein totes Wildschwein gesehen haben, können Sie diesen Fund hier über das folgende Formular an das Veterinäramt melden.
Melden Sie sich hier für die nächste Fischereiprüfung an. Eine bestandene Fischereiprüfung ist notwendig, um den Fischereischein zu beantragen.
Das gemeinsame Fischen mit anschließender Bewertung der Fangergebnisse (gemeinschaftliche Fischereiveranstaltungen) bedarf einer Genehmigung.
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese/n grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anmelden.