Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Junge Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Wittenberg können bei einer Teilnahme an mehrtägigen Freizeitmaßnahmen gefördert werden. Zuwendungsfähig sind Gruppenfahrten mit Erholungs- oder Bildungscharakter mit bis zu 7 Übernachtungen. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
Eine Gruppe soll aus mindestens 7 Teilnehmern und einem erwachsenen Betreuer bestehen.
Betreuer werden nach dem folgenden Schlüssel bezuschusst:
- Maßnahmen mit Kindern bis 14 Jahre: 1:7,
- Maßnahmen mit überwiegend über 14-Jährigen: 1:10,
- Maßnahmen mit behinderten jungen Menschen: 1:3.
Betreuer müssen von ihrer fachlichen und persönlichen Qualifizierung für die Aufgabe geeignet sein und über eine sozialpädagogische Ausbildung oder gültige Jugendleitercard verfügen. Bei Gruppen junger Erwachsener muss mindestens ein Teilnehmer im Besitz einer gültigen Jugendleitercard sein.
Zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen zählen die Kosten der Übernachtung, Fahrtkosten, Betreuerentschädigung und Eintrittsgelder.
Pro teilnehmender Person kann eine Zuwendung in Höhe eines Festbetrages von 20 EUR/Tag gewährt werden, maximal jedoch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Was wird benötigt?
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Maßnahmebeschreibung
- Nachweis der fachlichen und persönlichen Qualifizierung des Betreuers/der Betreuer
- Registrierung
- Teilnehmerliste mit Unterschriften der einzelnen Teilnehmer
- 3 Kostenangebote bei Busreisen (optional)
Weiterführende Informationen
- Richtlinie zur Förderung von Angeboten gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (Stand: 05.09.2023)
- Richtlinie zur Förderung von Angeboten gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (ab 01.01.2025)
Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte legen Sie sich ein Nutzerkonto an.
Registration is required. Please create a user account.