Onlinebelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln

Leistungsbeschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung? Sie möchten in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung über die Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

Bestimmte ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie eigenverantwortlich bei auftretenden Krankheitszeichen handeln und somit eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern sowie die Kontamination von Lebensmitteln verhindern.

Verfahrensablauf

Bei uns erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier erfahren Sie unter anderem, bei welchen Krankheitszeichen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist.

Voraussetzungen

  • Personen unter 16 Jahren: Teilnahme nur in Begleitung eines Erwachsenen
  • Personen unter 18 Jahren: Teilnahme nur mit ausgefüllter und unterschriebener Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln, Ausstellung der Bescheinigung: 28,20€

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG): § 43
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz, GDG LSA): §§ 1 und 4