Projektförderung

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Es können einzelne, zeitlich abgegrenzte Projektvorhaben, die einem pädagogischen Anspruch genügen, gefördert werden.

Projekte im Sinne dieser Richtlinie sind Aktivitäten der kulturellen, sportlichen, ökologischen, jugendpolitischen, sozialen, gesundheitlichen, naturkundlichen, digitalen oder technischen Bildung, bei denen sich junge Menschen selbst gestalterisch ausdrücken oder sich mit kreativen Ausdrucksmitteln im weiteren Sinne auseinandersetzen können. Projekte sollen Anregungen für eigene Betätigung vermitteln und die Fähigkeit der Mitbestimmung und Eigenaktivität der Teilnehmer entwickeln.

Zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen zählen u.a. die Kosten für Miete, Betreuerentschädigung, Fahrt- und Materialkosten.

Die Zuwendung soll 90 Prozent der förderfähigen Kosten des Projektes nicht übersteigen und unterliegt einer durch den Jugendhilfeausschuss definierten Gesamtbegrenzung.

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