Miet- und Betriebskosten
Für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die im Teilplan I.1 Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg ausgewiesen sind, können Zuwendungen für Miet- und Betriebskosten gewährt werden.
Anerkennungsfähig sind die Miet- und Betriebskosten, welche der jeweils gültige Mietvertrag ausweist. Mietverträge mit einem Preis über 6,00 EUR pro m² bedürfen der Einzelfallentscheidung. Die Basis der Bewertung ist der Umfang der Quadratmeter nach einschlägigem Teilplan. Gefördert werden je Einrichtung 25 Prozent der im Mietvertrag festgeschriebenen förderfähigen Gesamtkosten.
Der Förderumfang reduziert sich anteilig in Abhängigkeit der wöchentlichen Nutzungszeit der jeweiligen Räumlichkeit durch den Träger (s. Antragstellung, Punkt 6.2 der Richtlinie).
Weiterführende Informationen
- Richtlinie zur Förderung von Angeboten gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (Stand: 05.09.2023)
- Richtlinie zur Förderung von Angeboten gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (ab 01.01.2025)
- Teilplan I.1 – Jugendarbeit – Bedarfsplan ab 2022
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