Miet- und Betriebskosten

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Für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die im Teilplan I.1 Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg ausgewiesen sind, können Zuwendungen für Miet- und Betriebskosten gewährt werden.

Dazu können je Quadratmeter für den Zweck genutzter Fläche Miet- und Betriebskosten in Höhe eines Pauschalbetrages je Monat gefördert werden.

Grundlage der Berechnung ist die vereinbarte Innen-Nutzfläche gemäß Mietvertrag für die Einrichtung.

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