Miet- und Betriebskosten
Für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die im Teilplan I.1 Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg ausgewiesen sind, können Zuwendungen für Miet- und Betriebskosten gewährt werden.
Dazu können je Quadratmeter für den Zweck genutzter Fläche Miet- und Betriebskosten in Höhe eines Pauschalbetrages je Monat gefördert werden.
Grundlage der Berechnung ist die vereinbarte Innen-Nutzfläche gemäß Mietvertrag für die Einrichtung.
Weiterführende Informationen
- Richtlinie zur Förderung von Angeboten gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (Stand: 05.09.2023)
- Richtlinie zur Förderung von Angeboten gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (ab 01.01.2025)
- Teilplan I.1 – Jugendarbeit – Bedarfsplan ab 2022
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