Anzeige Probenahme Trinkwasseruntersuchung
Anfrage zur Probenahme durch das Gesundheitsamt
Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich zu regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers bezüglich mikrobiologischer, chemischer und Indikatorparameter verpflichtet. Die Häufigkeit der Untersuchungen ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung.
Das Gesundheitsamt ist eine zugelassene Untersuchungsstelle gemäß § 39 Trinkwasserverordnung und kann zur Probenahme beauftragt werden, falls Kapazitäten verfügbar sind. Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird sich ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zur Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen.
RECHTLICHER HINTERGRUND
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV)
KONTAKT
Landkreis Wittenberg - Gesundheitsamt
Frau Ines Dörre Tel.: 03491 806-2522
Was wird benötigt?
- Registrierung
Weiterführende Informationen
- § 39 Trinkwasserverordnung
- Ordnungswidrig handelt, wer die Anzeigepflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
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