Anzeige Probenahme Trinkwasseruntersuchung

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Anfrage zur Probenahme durch das Gesundheitsamt

Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich zu regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers bezüglich mikrobiologischer, chemischer und Indikatorparameter verpflichtet. Die Häufigkeit der Untersuchungen ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung.

Das Gesundheitsamt ist eine zugelassene Untersuchungsstelle gemäß § 39 Trinkwasserverordnung und kann zur Probenahme beauftragt werden, falls Kapazitäten verfügbar sind. Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird sich ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zur Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

RECHTLICHER HINTERGRUND

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV)

 

KONTAKT

Landkreis Wittenberg - Gesundheitsamt

Frau Ines Dörre          Tel.: 03491 806-2522

                                   E-Mail: ines.doerre@landkreis-wittenberg.de

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Weiterführende Informationen

  • § 39 Trinkwasserverordnung
  • Ordnungswidrig handelt, wer die Anzeigepflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.

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