Gesundheit
Hier können niedergelassene Ärzte eine An-, Ab-, oder Ummeldung durchführen.
Frei- und Hallenbäder unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Änderungen können dem Gesundheitsamt nachfolgend mitgeteilt werden.
Hier können Sie die Belehrung zum Umgang mit Lebensmittel online durchführen.
Betriebe und Einrichtungen, die im Landkreis Wittenberg freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen oder mit ihnen Handel betreiben, müssen dies dem Gesundheitsamt anzeigen.
Hier finden Sie den Online-Dienst für den Antrag auf Aufnahme bzw. Verlängerung der Teilnahmeurkunde zum Netzwerk "Hygiene in Sachsen-Anhalt".
Für die Beförderung von Leichen in das Ausland stellt die zuständige Behörde einen Leichenpass als Begleitdokument aus.
Im Rahmen der Katastrophenvorsorge ist der Landkreis Wittenberg beauftragt, katastrophenschutzrelevante Daten zu sammeln und in Seuchenalarmplänen zu berücksichtigen.
Hier finden Sie den Online-Dienst zur Meldung von hygienebezogenen Zuständigkeiten und Dokumentationen
Bei Verdacht, Erkrankung und Tod an bestimmten Infektionskrankheiten besteht eine gesetzliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
Hier können Schulen einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontaktieren, welcher an der gewünschten Schule die Sexualerziehung übernimmt.
Hier können Sie eine Anzeige bezüglich Bleileitungen gemäß §17 Trinkwasserverordnung stellen.
Hier können Sie eine Anzeige bzgl. Legionellen stellen.
Betreiber bestimmter Wasserversorgungsanlagen sind zur Erstellung von Untersuchungsplänen, Maßnahmenplänen und künftig zur Durchführung eines Risikomanagements verpflichtet.
Die Betreiber bestimmter Wasserversorgungsanlagen sind Anzeige bestimmter Ereignisse gegenüber dem Gesundheitsamt verpflichtet.
Hier können Sie ihre Wasserversorgungsanlagen anzeigen.
Hier können Sie die Ergebnisse Ihrer Untersuchung des Trinkwassers anzeigen.
Der vorliegende Onlinedienst dient der standardisierten Datenerhebung für (öffentliche) Gebäudewasserversorgungsanlagen.