Sperrmüllantrag
Die Entsorgung beweglicher Sachen aus Haushaltungen, die trotz Zerkleinerung aufgrund ihrer Sperrigkeit, ihrer Materialbeschaffenheit oder ihres Gewichts nicht in die Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten und deren sich der Besitzer bzw. Erzeuger entledigen will, wie z. B. Möbel, Teppiche oder ähnliche Gebrauchsgegenstände, erfolgt als Sperrmüll.
Ausgenommen davon sind Abfälle, die von Bau- oder Umbauarbeiten stammen, wie zum Beispiel Steine, Ziegel, Altfenster, Türen etc., sowie Öltanks bzw. leere Ölbehälter, Autowracks oder Kraftfahrzeugteile, Motorräder, Mopeds, Altreifen, Batterien, in Kartons, Säcken oder ähnlichen Behältnissen verpackte Kleinteile, Papier, Pappe und Ähnliches.
Die Sperrmüllentsorgung von bewohnten Grundstücken aus privaten Haushaltungen, für die eine personenbezogene Leistungsgebühr gezahlt wird, erfolgt im Holsystem.
Sie haben die Möglichkeit, die Sperrmüllentsorgung online auf dieser Internetseite zu beantragen, würden dann auch eine entsprechende Benachrichtigung zum Termin bzw. zu den Untersagungsgründen per E-Mail erhalten.
Sie können aber auch eine Abrufkarte (ist in der Abfallfibel enthalten) mit kompletter Anschrift des Entsorgers und des Absenders, der Buchungsnummer (PK) vom Abfallgebührenbescheid, der voraussichtlich zu entsorgenden Sperrmüllmenge in m³ ausfüllen und eigenhändig unterschrieben und ausreichend frankiert an den jeweiligen Entsorger (nicht an den Landkreis!) senden.
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Landkreis Wittenberg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Entsorgung der Abfälle ablehnen.
Der Entsorger legt dann den Abfuhrtermin fest und teilt ihn dem Abfallbesitzer mit.
Der Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis 07:05 Uhr gut sichtbar an öffentlichen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen bereitzustellen, ohne dass Fußgänger oder Fahrzeuge behindert werden.
Es ist darauf zu achten, dass bei Bestellung eines Containers für die Sperrmüllentsorgung durch den beauftragten Dritten ein Entgelt für Transport- und Gestellungsleistungen erhoben wird.
Sperrmüll aus privaten Haushalten kann durch den Abfallerzeuger bzw. -besitzer auch im Bringsystem direkt bei den Entsorgungseinrichtungen angeliefert werden.
Sperrmüll aus privaten Haushaltungen, der auf unbewohnten Grundstücken sowie Wochenendgrundstücken anfällt, sowie Sperrmüll zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wird nicht im Holsystem entsorgt. Dieser Sperrmüll ist bei der Annahmestelle für sonstige zugelassene Abfälle der ALBA Sachsen GmbH in Kemberg/OT Rackith anzuliefern (Bringsystem). Es werden hierfür Gebühren gemäß geltender Abfallgebührensatzung erhoben.