Anzeige Haltung von Nutztieren

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Leistungsbeschreibung:

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

Rinder
Schweine
Schafe
Ziegen
Einhufer
Hühner
Enten
Gänse
Fasane
Perlhühner
Rebhühner
Tauben
Truthühner
Wachteln
Laufvögel
Gehegewild
Kameliden
andere Klauentiere
Fische in Aquakulturbetrieben
Bienen
 
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben zum Tierhalter und zum Standort der Tierhaltung, Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsrichtung der gehaltenen Tiere.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Vergabe der Tierhalterregistriernummer fallen einmalige Gebühren in Höhe von 21,90 € an.

In der Folge fallen jährliche Kosten in Höhe von mindestens 6,- € (derzeitiger Mindestbeitrag der Tierseuchenkasse, Stand 2019) an, welche abhängig sind von Art und Anzahl der gehaltenen Tiere. Dieser Beitrag zur Tierseuchenkasse wird durch die Tierseuchenkasse des Landes Sachsen-Anhalt jährlich auf der Grundlage der Tierbestandsmeldung erhoben.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige der Tierhaltung muss vor dem Beginn der Haltung der Tiere erfolgen.

 

Bearbeitungsdauer:

1-2 Wochen

 

Rechtsgrundlage:

§ 26 (1) und §45(1) Viehverkehrsverordnung

§ 1a (1) Bienenseuchenverordnung

 

Unterstützende Institutionen:

Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt

Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt

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Was wird benötigt?

  • Registrierung
  • Registriernummer (falls vorhanden) (optional)

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