Trinkwasser - Anzeige bzgl. Legionellen
Betreiberpflichten gem. §§51 und 52 (3) Trinkwasserverordnung
Die Betreiber bestimmter Wasserversorgungsanlagen sind zur regelmäßigen Untersuchung der Anlagen auf Legionellen verpflichtet. Sobald die Legionellen-Konzentration im Trinkwasser einen bestimmten Grenzwert (technischer Maßnahmenwert: ≥ 100/100 ml) erreicht bzw. überschreitet, muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden. In diesem Fall sind durch den Betreiber der Wasserversorgungsanlage verschiedenen Maßnahmen zu ergreifen.
Alle im Zusammenhang mit Legionellen erforderlichen Anzeigen an das Gesundheitsamt können über dieses Serviceportal getätigt werden, u.a.:
- Anzeige zum Erreichen bzw. Überschreiten des Grenzwertes (unverzüglich)
- Anzeige der schriftlichen Risikoabschätzung
- Anzeige der ergriffenen Maßnahmen
Weitere Informationen zu Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionellen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen bei Grenzwert-Erreichung finden Sie auf unserer Homepage: https://www.landkreis-wittenberg.de/legionellen/
RECHTLICHER HINTERGRUND
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV):
- Untersuchungspflichten: §§ 31 und 41 (4) TrinkwV
- Maßnahmen bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts: §§ 51 und 52 (3) TrinkwV
KONTAKT
Landkreis Wittenberg - Gesundheitsamt
Frau Ines Dörre 03491 806-2522
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