Trinkwasser - Anzeige bzgl. Legionellen

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Betreiberpflichten gem. §§51 und 52 (3) Trinkwasserverordnung

Die Betreiber bestimmter Wasserversorgungsanlagen sind zur regelmäßigen Untersuchung der Anlagen auf Legionellen verpflichtet. Sobald die Legionellen-Konzentration im Trinkwasser einen bestimmten Grenzwert (technischer Maßnahmenwert: ≥ 100/100 ml) erreicht bzw. überschreitet, muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden. In diesem Fall sind durch den Betreiber der Wasserversorgungsanlage verschiedenen Maßnahmen zu ergreifen.

Alle im Zusammenhang mit Legionellen erforderlichen Anzeigen an das Gesundheitsamt können über dieses Serviceportal getätigt werden, u.a.:

  • Anzeige zum Erreichen bzw. Überschreiten des Grenzwertes (unverzüglich)
  • Anzeige der schriftlichen Risikoabschätzung
  • Anzeige der ergriffenen Maßnahmen

 

Weitere Informationen zu Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionellen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen bei Grenzwert-Erreichung finden Sie auf unserer Homepage: https://www.landkreis-wittenberg.de/legionellen/

 

RECHTLICHER HINTERGRUND

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV):

  • Untersuchungspflichten: §§ 31 und 41 (4) TrinkwV
  • Maßnahmen bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts: §§ 51 und 52 (3) TrinkwV

 

KONTAKT

Landkreis Wittenberg - Gesundheitsamt

Frau Ines Dörre          03491 806-2522

                                   ines.doerre@landkreis-wittenberg.de

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