Antrag auf Gestattung Befahren von Gewässern mit Boot
Jede Person darf oberirdische Gewässer zum Baden, zum Tränken von Vieh, zum Tauchsport und zum Befahren von kleinen Booten ohne Eigenantrieb benutzen. Diese Benutzung der oberirdischen Gewässer wird als Gemeingebrauch bezeichnet.
Das Befahren mit Booten, die durch Motorkraft angetrieben werden, fällt nicht unter die Definition des Gemeingebrauchs.
Das Befahren von Gewässern mit Motorbooten z. Bsp. zum Zwecke des Angelns, ist beim Landkreis Wittenberg, untere Wasserbehörde zu beantragen.
Es fallen Gebühren zwischen 65 € und 1.250 € an.
Was wird benötigt?
- Bootstyp und Motortyp
- Dauer der geplanten Benutzung
- Fischereischein (optional)
Weiterführende Informationen
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