Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Arbeitnehmer

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Der Landkreis Wittenberg hat privaten Arbeitgebern von Einsatzkräften des Brand- und Katastrophenschutzes, welche im Auftrag des Landkreises Wittenberg tätig werden, auf Antrag das weitergewährte Arbeitsentgelt sowie die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung zu erstatten, die der Arbeitgeber aufgrund der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an Einsätzen oder Aus- und Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit geleistet hat.

Ihnen ist auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während der Arbeitsunfähigkeit weiterleisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Brand- oder Katastrophenschutz zurückzuführen ist.

Ein Erstattungsanspruch besteht nur insoweit, als dem privaten Arbeitgeber nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften ein Erstattungsanspruch zusteht.

Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmungen sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.

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