Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Selbständige
Wird eine Ehrenamtliche oder ein Ehrenamtlicher in den Einsatz gerufen, dann kann der Verdienstausfall für beruflich Selbständige und freiberuflich Tätige erstattet werden. Hierfür müssen Sie den folgenden Antrag einreichen.
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Was wird benötigt?
- Einkommenssteuerbescheid
- Registrierung
Weiterführende Informationen
- Rd.Erl. MI vom 15.1.1999 MBI. LSA S. 355, geändert durch RdErl. MI vom 30.4.2002 MBI LSA S. 695
- § 14a Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) in der zurzeit gültigen Fassung
- § 10 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der zurzeit gültigen Fassung
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