Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
Ahndung von Verstößen gegen Bestimmungen des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt
Festgestellte Verstöße gegen Bestimmungen das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (§ 37 LWaldG) können jederzeit formlos oder per Anzeigeformular bei der unteren Forstbehörde des Landkreises Wittenberg angezeigt werden. Zur Vereinfachung besteht zusätzlich die Möglichkeit, solche Verstöße über das Anzeigeformular online zu melden. Hierbei sind folgende Angaben zur Ahndung zwingend erforderlich: Adressdaten des Anzeigenden sowie der Zeugen (falls abweichend), die Art des Verstoßes, der Ort und der Zeitpunkt des Verstoßes sowie idealerweise Beweismittel (Fotos, Skizzen, Lagepläne usw.).
Was wird benötigt?
- Beweismittel (Fotos, Skizzen, Karten, Lagepläne) (optional)
Weiterführende Informationen
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