Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute

Ahndung von Verstößen gegen Bestimmungen des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt

Festgestellte Verstöße gegen Bestimmungen das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (§ 37 LWaldG) können jederzeit formlos oder per Anzeigeformular bei der unteren Forstbehörde des Landkreises Wittenberg angezeigt werden. Zur Vereinfachung besteht zusätzlich die Möglichkeit, solche Verstöße über das Anzeigeformular online zu melden. Hierbei sind folgende Angaben zur Ahndung zwingend erforderlich: Adressdaten des Anzeigenden sowie der Zeugen (falls abweichend), die Art des Verstoßes, der Ort und der Zeitpunkt des Verstoßes sowie idealerweise Beweismittel (Fotos, Skizzen, Lagepläne usw.).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Was wird benötigt?

  • Beweismittel (Fotos, Skizzen, Karten, Lagepläne) (optional)

Weiterführende Informationen

Anzeige einreichen

Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte legen Sie sich ein Nutzerkonto an.

Registration is required. Please create a user account.