Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Lage eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren, erhalten Sie das sogenannte Schüler-BAföG. Wenn Sie studieren, erhalten Sie das sogenannte Studenten-BAföG.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für Ihre Miete. Sie erhalten maximal die festgelegten gesetzlichen Pauschalen.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Dabei wird auch das Einkommen Ihrer Eltern und Ehepartner oder -partnerin berücksichtigt.
Eine Ausnahme bildet das elternunabhängige BAföG. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, hängt von Ihrer Ausbildungsart und Ihrem Lebenslauf ab.
Das Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Darlehen gewährt. Wenn Sie das Studenten-BAföG erhalten, müssen Sie also die Hälfte zurückzahlen.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsbürgerschaft,
- oder europäische Staatsbürgerschaft mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt,
- oder andere Ausländer bzw. Kinder von Ausländern mit Daueraufenthaltserlaubnis
- Bei einem Bachelorstudium haben Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Bei einem Masterstudium haben Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Sie haben nicht genügend Einkommen oder Vermögen um Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung oder des Studiums zu bestreiten
- Es ist Ihre 1. Förderfähige Ausbildung oders ist Ihre 2. Förderfähige Ausbildung, die auf die 1. Ausbildung aufbaut und fachlich weiterführend ist
Je nach Art der Ausbildung können weitere Voraussetzungen notwendig sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lebenslauf
- Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
- bei elternabhängiger Förderung: Formblatt 03 und Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
- ggf. Nachweis zu Ihrem Mietverhältnis
- ggf. Nachweise zur Kranken- und Pflegeversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat vor Beginn der Ausbildung bzw. Studium stellen. in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Rechtsgrundlage
§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 50 Absatz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Was sollte ich noch wissen?
Ob Ihre Ausbildung BAföG förderfähig und Ihre Ausbildungsstätte anerkannt ist, richtet sich nach den jeweiligen offen zugänglichen „Ausbildungsstättenverzeichnissen“ des Bundeslandes bei der Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium absolvieren werden.
Beachten Sie, dass Sie bei betrieblichen Ausbildungen kein BAföG beantragen können, sondern Ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen können.