An-, Ab- und Ummeldung medizinischer Praxen

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten

Gesetzliche Verpflichtung für alle Heilberufe

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt anzeigen. Dazu müssen Beginn und Ende der Tätigkeit innerhalb eines Monats dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekanntgeben. Dazu gehören u.a. die Änderung von Personendaten, vorübergehende Schließungen und Umzüge der Räumlichkeiten.

Die An- oder Abmeldung sowie Änderungsanzeigen sind binnen eines Monats an das Gesundheitsamt zu richten.

Ordnungswidrig handelt, wer die Anzeigepflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend erfüllt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 € geahndet werden.

Wer ist zur Meldung verpflichtet?

Die folgenden Berufsgruppen sind zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet, sofern Sie Ihren Beruf selbstständig im ambulanten Bereich ausüben:

Angehörige des ärztlichen, zahnärztlichen und Apotheker-Berufs, u.a.:
  • Arzt / Ärztin
  • Zahnarzt / Zahnärztin
  • Apotheker/in
Berufe in der psychologischen Psychotherapie, u.a.:
  • Kinder- und Jugendliche/r-Psychotherapeut/in
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in
  • Psychotherapeut/in
Angehörige der nichtärztlichen Heilberufe, u.a.:
  • Anästhesietechnische/r Assitent/in
  • Altenpfleger/in, Altenpflegehelfer/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in
  • Hebamme, Entbindungspfleger
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Logopäde/in
  • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Medizinische/r Technolog/in, Medizinisch-technische/r Assistent/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podolog/in
  • Notfallsanitäter/in
Angehörige anderer Fachberufe des Gesundheitswesens, u.a.:
  • Heilpraktiker/in

Wie erfolgt die Meldung?

Die An-, Ab- oder Ummeldung der Praxis erfolgt online. Bitte nutzen Sie nachstehendes Formular.

Alternativ besteht die Möglichkeit einer formlosen schriftlichen Mitteilung (nicht empfohlen). Diese senden Sie diese bitte an:

Landkreis Wittenberg
Fachdienst Gesundheit
z.H. Frau Schmieder
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Dabei sind die folgenden Angaben zwingend erforderlich:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, berufliche und private Anschrift
  • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Verliehene akademische Grade und Titel
  • Gebiet, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird
  • Beginn der Tätigkeit

Kontakt

Landkreis Wittenberg - Gesundheitsamt
Frau Beate Schmieder
Tel.: 03491 806 2503
gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de

Vollständige Beschreibung anzeigen

Was wird benötigt?

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Registrierung
  • Approbationsurkunde (optional)
  • Kopie Personalausweis (optional)
  • Nachweis über akademische Grade und Titel (optional)
  • Nachweis über Fachgebiets- bzw. Zusatzbezeichnungen (optional)

Weiterführende Informationen

  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz) - § 26 Absatz 3, § 28

Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte legen Sie sich ein Nutzerkonto an.

Registration is required. Please create a user account.