Auf unserer Webseite werden nur unbedingt erforderliche Cookies (also nur systembedingte Cookies) gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.
Aktivieren Sie diese Schaltfläche um eine Webstatistik mittels Matomo zuzulassen. Die Zustimmung können Sie jederzeit am Ende der Datenschutzerklärung widerrufen.
Festgestellte Verstöße gegen Bestimmungen das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (§ 37 LWaldG) können jederzeitbei der unteren Forstbehörde des Landkreises Wittenberg angezeigt werden.
Das Bohren von Brunnen zur Förderung von Grundwasser ist immer vom Ausführenden mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten der Wasserbehörde anzuzeigen.
Wenn Sie bei einem Sparziergang oder bei Arbeiten im Wald oder auf Feldern und Wiesen ein totes Wildschwein gesehen haben, können Sie diesen Fund hier über das folgende Formular an das Veterinäramt melden.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist intensiver Gehölzschnitt in den Monaten Oktober bis Februar erlaubt. Je nach Maßnahme benötigen Gartenbesitzer jedoch die Genehmigung - etwa für eine Fällung oder das Kappen von Gehölzen.