Pauschalförderung für Städte zur Finanzierung von Maßnahmen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die kreisangehörigen Städte des Landkreises Wittenberg erhalten jährlich eine pauschale Förderung zur Finanzierung von Maßnahmen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Für jeden in der Landesstatistik ausgewiesenen jungen Menschen im Alter von 7 bis unter 21 Jahren wird dazu eine Zuwendung in Höhe eines Festbetrages im Kalenderjahr gewährt.
Die Pauschale soll für folgende Zwecke verwendet werden:
- Ausstattung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
- Entgelte für geringfügig Beschäftigte oder Ehrenamtliche (mit gültiger Jugendleitercard) zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und bei Fahrten und Veranstaltungen,
- die Ausgestaltung von Projekten und Tagesfahrten.
Was wird benötigt?
- Registrierung
Weiterführende Informationen
- Richtlinie zur Förderung von Angeboten gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (Stand: 05.09.2023)
- Richtlinie zur Förderung von Angeboten gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (ab 01.01.2025)
Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte legen Sie sich ein Nutzerkonto an.
Registration is required. Please create a user account.