Pauschalförderung für Städte zur Finanzierung von Maßnahmen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

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Die kreisangehörigen Städte des Landkreises Wittenberg erhalten jährlich eine pauschale Förderung zur Finanzierung von Maßnahmen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Für jeden in der Landesstatistik ausgewiesenen jungen Menschen im Alter von 7 bis unter 21 Jahren wird dazu eine Zuwendung in Höhe eines Festbetrages im Kalenderjahr gewährt.

Die Pauschale soll für folgende Zwecke verwendet werden:

  1. Ausstattung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
  2. Entgelte für geringfügig Beschäftigte oder Ehrenamtliche (mit gültiger Jugendleitercard) zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und bei Fahrten und Veranstaltungen,
  3. die Ausgestaltung von Projekten und Tagesfahrten.
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