Datenschutzhinweise zur Antragstellung waffenrechtlicher Erlaubnisse
Diese Datenschutzerklärung gilt für den Onlineassistent „waffenrechtliche Erlaubnisse“ unter der Basisadresse https://service.landkreis-wittenberg.de.
Informationen zur Datenverarbeitung
Stand: 13.10.2023
Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO) zur Verfügung gestellt.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Der Landrat
Landkreis Wittenberg
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich:
Organisationseinheit: Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr
Telefon: 03491 806 1705
Fax: 03491 806 1791
E-Mail: waffenrecht@landkreis-wittenberg.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landkreis Wittenberg
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491 806 1211
E-Mail: datenschutzbeauftragte@landkreis-wittenberg.de
Datenverarbeitung
Die Datenerhebung erfolgt beim Betroffenen. Die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ergibt sich aus den jeweils gestellten nachfolgend aufgeführten waffenrechtlichen Anträgen:
1. Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
2. Aus- und Eintragung in eine waffenrechtliche Erlaubnis
3. Erteilung einer Schießerlaubnis
4. Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Schießstandanlage
5. Erteilung einer Waffenherstellungs-/Waffenhandelserlaubnis
6. Erteilung einer EU-Verbringungserlaubnis/EU-Mitnahmeerlaubnis
7. Erteilung einer Altersausnahmeerlaubnis zum Umgang mit Waffen und Munition
8. Zuverlässigkeitsüberprüfung der von Schützenvereinen gemeldeten Schießaufsichten
Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung
Um waffenrechtliche Bestimmungen zu vollziehen, d.h. zum Beispiel über die Regelungen des Umgangs mit Waffen und/oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu entscheiden, müssen wir Ihre persönlichen Daten erheben.
Ihre Daten als Antragsteller bzw. Antragstellerin werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 39, 43,44 WaffG verarbeitet.
Ihre Daten als Bevollmächtigter werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO verarbeitet.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:
- innerhalb des Verantwortlichen:
- Waffenbehörde
- Bereich IT-Infrastruktur und Service: Im Falle der Behebung einer Systemstörung ist der Zugriff auf personenbezogenen Daten nicht auszuschließen.
- Auftragsverarbeiter:
- sorgfältig ausgewählter IT-Dienstleister, der nur im Rahmen der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für den Landkreis Wittenberg tätig wird
- Dritte (außerhalb des Verantwortlichen):
- Personenbezogenen Daten können im Zuge der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 WaffG und der Überprüfung der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG an für die im Erteilungs- und Beurteilungsprozess relevanten Behörden weitergeleitet werden. Darunter fallen das Nationale Waffenregister (NWR), das Bundeszentralregister (BZR), die Meldebehörde (EMA), das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister (ZStV), die zuständigen Polizeidienststellen, die für Ihren Wohnsitz zuständige Verfassungsschutzbehörde sowie zuständige Amts- bzw. Fachärzte und -psychologen.
- Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
- Es ist grundsätzlich nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauer der Speicherung
Die Waffenbehörde bewahrt gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 44a WaffG alle Unterlagen für 30 Jahre auf, die für die Feststellung der gegenwärtigen und früheren Besitzverhältnisse sowie die Rückverfolgung von Verkaufswegen erforderlich sind, einschließlich der Aufzeichnungen zu Verbringungen. Ferner werden alle Unterlagen für zehn Jahre aufbewahrt, aus denen sich die Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 2 Nrn. 2, 3 o. 4 WaffG oder wegen fehlender persönlicher Eignung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 u. 2 WaffG, einschließlich der Gründe hierfür, ergibt. In der Regel beginnen diese Aufbewahrungsfristen zu laufen, wenn die Bearbeitung des letzten Einganges zu einem Vorgang/Akt mit allen rechtlichen Konsequenzen abgeschlossen worden ist, es sei denn der Vorgang/Akt lebt nachträglich wieder auf.
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO)
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DS-GVO)
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft.
- Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 31 DS-GVO).
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die Beschwerde ist zu richten an:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Str. 34
39104 Magdeburg