HYSA Netzwerk - Antrag auf Aufnahme bzw. Verlängerung der Teilnahmeurkunde

Das Netzwerk Hygiene in Sachsen-Anhalt (HYSA) ist ein regionales Netzwerk zur Prävention und Reduktion von nosokomialen Infektionen. Mithilfe des nachfolgenden Onlinedienstes können durch medizinische bzw. pflegerische Einrichtungen folgende Anträge gestellt werden:

  • Antrag auf Teilnahme im HYSA-Netzwerk
  • Antrag auf Verlängerung der HYSA-Teilnahmeurkunde (aller 3 Jahre erforderlich).

Weiterführende Informationen zum HYSA-Netzwerk sowie die aktuellen Teilnehmer im Landkreis Wittenberg finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

Antrag auf Teilnahme im HYSA-Netzwerk

Für folgende Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt können die Leiter die Aufnahme ins HYSA-Netzwerk beantragen:

  • Dialyseeinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Einrichtungen der ambulanten Pflegedienste
  • Einrichtungen der ambulanten Versorgung (Arztpraxen)
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Rettungs- und Krankentransportdienst
  •  Vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen

Antrag auf Verlängerung der HYSA-Teilnahmeurkunde

Sollten Sie bereits im regionalen HYSA-Netzwerk Teilnehmer sein, so ist Ihre HYSA-Teilnahmeurkunde für die Dauer von 3 Jahren gültig. Zur Verlängerung der Teilnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Voraussetzung für die Teilnahme am HYSA-Netzwerk

  • Umsetzung der Hygiene-Anforderungen entsprechend den Empfehlungen des HYSA-Netzwerkes
  • Konsequente Verwendung eines Überleitungsbogens zur Informationsweitergabe an die weiter betreuende Einrichtung
  • Benennung eines kompetenten Ansprechpartners in der Einrichtung für die Hygiene bzw. für Fragen zu multiresistenten Erregern (MRE)
  • Konsequente Durchführung der Händehygiene
  • Dokumentierte Fortbildung der Mitarbeiter zu MRE und zur Händehygiene (mindestens einmal im Jahr)
  • Im Falle von Krankenhäusern und Dialyseeinrichtungen: Meldung von nosokomialen Ausbrüchen nach § 6 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

KONTAKT

Landkreis Wittenberg – Abteilung Infektionsschutz

Janett Theuerkorn
Tel. 03491 806-2569
E-Mail  janett.theuerkorn@landkreis-wittenberg.de 

 

Juliane Zwiebel
Tel. 03491 806-2550
E-Mail  juliane.zwiebel@landkreis-wittenberg.de 



 

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