Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

Ahndung von Verstößen gegen Bestimmungen des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt

Festgestellte Verstöße gegen Bestimmungen das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (§ 37 LWaldG) können jederzeit formlos oder per Anzeigeformular bei der unteren Forstbehörde des Landkreises Wittenberg angezeigt werden. Zur Vereinfachung besteht zusätzlich die Möglichkeit, solche Verstöße über das Anzeigeformular online zu melden. Hierbei sind folgende Angaben zur Ahndung erforderlich: Adressdaten des Anzeigenden sowie der Zeugen (falls abweichend), die Art des Verstoßes (z.B. Feuer, Kahlhieb, Waldrodung, Befahren einer freien Landschaft), der Ort und der Zeitpunkt des Verstoßes sowie idealerweise Beweismittel (Fotos, Skizzen, Lagepläne usw.).

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