Nachweis einreichen
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Wichtig: Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung Nr. 4/2022 des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 am 07.05.2022 ist das Hochladen von Nachweisen zur Befreiung von der Quarantänepflicht nicht mehr erforderlich. Daher wurde dieses Serviceportal eingestellt.
Was wird benötigt?
- Genesenennachweis (optional)
- Impfausweis (optional)
- Impfzertifikat von Apotheke oder Impfzentrum (optional)
- Negatives PCR-Testergebnis (optional)
- Testzertifikat professioneller Schnelltest (optional)